Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dieser Vereinbarung beenden beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, zu einem festen Datum. Die rechtliche Basis ist in § 623 BGB zu finden, der für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend die Schriftform vorschreibt. Ein mündlich geschlossener Aufhebungsvertrag ist somit unwirksam, unabhängig davon, was zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich – auf den ersten Blick klingt das nach einer sauberen Lösung für beide Seiten. In der Praxis bedeutet es jedoch häufig: Der Arbeitgeber hat sich gut vorbereitet, Sie nicht. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, ohne ihn von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, riskiert finanzielle Nachteile, die sich oft nicht mehr rückgängig machen lassen.
Diese Nachteile bringt eine Unterschrift ohne anwaltliche Prüfung:
Kein gesetzlicher Kündigungsschutz! Indem Sie dieses Dokument unterschreiben, verzichten Sie freiwillig auf alle Schutzrechte, die Ihnen im Falle einer Kündigung zustehen würden. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie bereits für das Unternehmen tätig sind.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In der Regel wird von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, wenn einem Aufhebungsvertrag zugestimmt wird. Das bedeutet drei Monate ohne Leistungen.
Kein Recht auf Bedenkzeit. Im Gegensatz zu manchen anderen Verträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag keine gesetzliche Widerrufsfrist. Wer unterschreibt, ist gebunden.
Eine Abfindung ist keine gesetzliche Pflicht. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht, wobei sich die Frage stellt, ob dies tatsächlich der Fall ist. Abfindungen sind vielmehr Verhandlungssache und basieren auf individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite fällt die Abfindung in der Regel deutlich höher aus, als der Arbeitgeber zunächst angeboten hat.
Auf dieser Seite werden die häufigsten Fragen rund um den Aufhebungsvertrag ausführlich beantwortet. Dazu gehört auch, welche Punkte nachverhandelt werden können. Wann ist eine Anfechtung möglich? Welche Möglichkeiten gibt es zur Vermeidung einer Sperrzeit? Welche rechtlichen Aspekte sind bei einem Aufhebungsvertrag in Hannover zu berücksichtigen?